Kinderschutz

Definition und Maßnahmen

In humanistischer Tradition stellen wir bei unserer Arbeit den Schutz und die Entwicklung des einzelnen Menschen in den Fokus. Wir stellen uns bewusst der Verantwortung, Kinder und Jugendliche zu schützen und ihnen ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen, damit sie sich zu selbstbewussten und sozial mitgestaltenden Menschen entwickeln. Inhaltlich orientieren wir uns an den in der UN-Kinderrechtskonvention und den im Sozialgesetzbuch XIII verbrieften Rechten von Kindern und Jugendlichen.

In den ambulanten und stationären erzieherischen Hilfen leisten die Kolleg*innen einen kontinuierlichen Beitrag zum gesunden und geschützten Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in Bremen. Als Organisation stützen wir sie durch fachliche Beratung und Fortbildung.

Schutz bedeutet dabei für uns nicht nur den Schutz vor Kindeswohlgefährdung, sondern auch die langfristige pädagogische und sozialpolitische Arbeit an der Verbesserung von Lebens- und Entwicklungsbedingungen von Kindern und Jugendlichen. Mit unseren Projekten FiS – Familien im Stadtteil und STEEP™ unterstützen wir zum Beispiel Familien alltagspraktisch in ihrem direkten sozialen Umfeld und fördern die frühe Bindung zwischen Eltern und Kindern. Der Grund: Eine gut vernetzte Nachbarschaft, die sich gegenseitig unterstützt, und die Fähigkeit, sich in Kinder und ihre Bedürfnisse einzufühlen, sind bereits zwei wesentliche Schutzfaktoren für Kinder und Familien.

In akuten Krisen unterstützen wir im Rahmen des Krisendienstes für sechs Wochen intensiv, sichern das Kindeswohl und aktivieren alle Ressourcen in den Familien und in ihrem Umfeld. Für unsere Mitarbeiter*innen stellt diese intensive Arbeit eine fachliche und persönliche Herausforderung dar, die wir als Träger bestmöglich unterstützen.