Beteiligung und Beschwerden

Demokratische Prinzipien und professionelle Dienstleistungen bilden den Kern unserer Identität.

Wir sehen es als wesentliches Qualitätsmerkmal unserer Leistungen, dass wir die Adressat*innen umfassend in die Hilfeplanung und Hilfegestaltung einbeziehen. Dies trägt entscheidend zur Wirksamkeit der Unterstützung bei. Unsere Pädagog*innen sollen in den Beratungs- und Begleitungssituationen ein Klima schaffen, in dem die Adressat*innen entsprechende Kommunikations-, Verhaltens- und Ausdrucksformen erwerben und leben können. Unsere pädagogischen Mitarbeiter*innen nehmen eine Schlüsselrolle hinsichtlich der Nutzung von Beteiligung und Beschwerdeverfahren ein. Sie sind sich bewusst, dass ihre persönliche Haltung gegenüber Beteiligung, Kritik und Beschwerden wesentlich zur Ermutigung von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern beiträgt.

Unserer Überzeugung nach erfordert die Beteiligung der Adressat*innen ein demokratisches Gesamtkonzept, wie es in der Organisations- und Personalentwicklung des AfJ e.V. verwirklicht wird. Das partizipative Führungskonzept des AfJ e.V. ist Voraussetzung und Garant für die lernende Organisation, in der sich Mitarbeiter*innen und Klient*innen einbringen können. Wir fördern Autonomie und Kritikfähigkeit, um Beteiligungsprozesse offen zu gestalten.

Dies bedeutet einerseits, dass die Mitarbeiter*innen ihr fachliches Handeln verantwortungsvoll steuern. Dabei setzen sie sich auch mit ihren Widerständen zur Beteiligung auseinander. Die Achtung der Persönlichkeit, die Schaffung eines Schutzraumes und die strikte Einhaltung demokratischer Prinzipien sollen alle Beteiligten ermutigen und befähigen, an den entwickelten Partizipationsprozessen mitzuwirken.

Die Mitarbeiter*innen binden Kinder, Jugendliche und ihre Familien je nach Lebenssituation und Möglichkeiten in alle wesentlichen Entscheidungsabläufe, die Analyse ihrer Lebensschwierigkeiten, die Planung der Arbeitsprozesse und die Durchführung der Hilfen mit ein. Die Risikobewertung und Gefahrenabwehr werden benannt und klar verständlich vermittelt.

Beschwerde

Vor Beginn jeder Hilfe erklären wir den Adressat*innen ihrem Alter und ihrer Entwicklung entsprechend ihre Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten. Die Adressat*innen erhalten am Beginn einer stationären Maßnahme eine schriftliche Selbstverpflichtungserklärung des AfJ e.V., damit sie sich leichter orientieren können. Darin werden die Adressat*innen über ihre Rechte und über grundsätzliche Fragen zur Hilfe informiert. „Handreichung: Du bist bei uns willkommen“ „Beschwerdeformular“. Für den Bereich der ambulanten und teilstationären Hilfen bekommen die Klient*innen eine Handreichung mit den Möglichkeiten zur Beschwerde. „Handreichung zum Beschwerdeweg im ambulanten Bereich“. Auch externe Beschwerdestellen sind hier aufgeführt. Die Pädagogischen Leitungen garantieren, dass Beschwerden schnell und zuverlässig bearbeitet werden.

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