Bei jüngeren Kindern findet die Hilfe in ihrer Familie statt und dient dazu, das familiäre Zusammenleben konstruktiv zu gestalten.
Vor allem aber geht es im Unterschied zur Sozialpädagogischen Familienhilfe um die schrittweise Verselbstständigung und Orientierung im sozialen Umfeld.
Über Erziehungsbeistandschaften nach §§30 und 41, SGB XIII erhalten Kinder und Jugendliche ab ca. 12 Jahren eine altersangemessene und entwicklungsfördernde Unterstützung.
Die Hilfe kann unterschiedlich als Clearing, als Mediation, als Erziehungsbeistandschaft im familiären Rahmen und als Hilfe für Jugendliche im eigenen Wohnraum eingesetzt und ausgestaltet werden.